THEMA: WINDKRAFT

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15.8.2022 Bauvoranfrage für Windrad in der Gälkenheide positiv beschieden
Wie aus “gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen” zu erfahren ist, hat der Kreis Recklinghausen eine Voranfrage für den Bau eines einzelnen Windrads in der Gälkenheide positiv beschieden; eine entsprechende Amtliche Bekanntmachung wird wohl bald erscheinen. Das heißt nun noch nicht, dass bald mit dem Bau begonnen werden kann; vor einer richtigen Baugenehmigung stehen noch einige Hürden, sprich Beteiligungsverfahren.

Schon im Juli 2022 wurden von Mitgliedern der IZM Bedenken insbesondere zur Sicherheit geäußert:

Windkraft-Planung: Aktuelle Stellungnahme zu einem möglichen Standort Gälkenheide vom 18.7.2022
Angesichts der zu erwartenden Probleme bei der Energieversorgung aufgrund der  aktuellen politischen Situation wird die IZM den Ausbau regenerativer Energien – wie auch in der Vergangenheit – weiterhin unterstützen. Gegenstand unserer Einwände war und ist jedoch ausschließlich der angedachte Standort im Naherholungsgebiet Gälkenheide.

Unsere Bedenken gegenüber der potentiellen Errichtung einer einzelnen Windenergieanlage (WEA) an diesem Ort bleiben in mehrfacher Hinsicht bestehen:

♦ Die unmittelbare Nähe zu einem der europaweit größten Munitionsversorgungsdepots erscheint uns in der aktuellen Gefahrenlage aus Sicherheitsgründen besonders prekär.
♦ Zur Zeit läuft ein Raumordnungsverfahren für den Bau von Wasserstoffleitungen durch die Open Grid Europe (OGE). Die Gälkenheide ist sowohl im Antragskorridor als auch im Alternativkorridor angesiedelt. Es ist zu erwarten, dass ein Netz von Leitungen (vorhandene Gasleitungen und neue Wasserstoffleitungen) das Gebiet durchziehen wird. Zudem hat die OGE die Pläne für die Gasleitung „HeiDo“ in diesem Bereich noch nicht ganz fallengelassen.
♦ Eine einzelne WEA entspricht nicht der Forderung nach Windkraftzonen sowie Windparks und beeinträchtigt aufgrund ihrer Höhe von ca. 240 m massiv das Landschaftsbild (sog. „Verspargelung der Landschaft“). Zudem würde sie unserem Anspruch an das anerkannte Naherholungsgebiet widersprechen.

Fazit: Wir befürworten ausdrücklich den Ausbau der erneuerbaren Energien, sehen aber nach wie vor berechtigte Gründe zur Skepsis hinsichtlich eines potentiellen Standortes Gälkenheide.Angesichts der zu erwartenden Probleme bei der Energieversorgung aufgrund der  aktuellen politischen Situation wird die IZM den Ausbau regenerativer Energien – wie auch in der Vergangenheit – weiterhin unterstützen. Gegenstand unserer Einwände war und ist jedoch ausschließlich der angedachte Standort im Naherholungsgebiet Gälkenheide.


15.7.2019 Bauvoranfrage für Windrad in der Gälkenheide

Nach dem Scheitern des Teilflächennutzungsplans Windenergie, in dem Windkraftvorrangszonen festgelegt werden sollten, um einer ‘Verspargelung’ der Landschaft vorzubeugen, gehen nun einige (künftige?) Windbauern in Dorsten den langen Weg durch die Instanzen.



21.3.2019 Die Dorstener Zeitung schreibt zu den Problemen, ein tragfähiges Konzept für die Nutzung der Windenergie in Dorsten zu entwickeln


29.11.2018 Pressemitteilung der Stadt Dorsten zum Windkraft-Genehmigungsverfahren:

Bezirksregierung Münster versagt Windenergieplanung die Genehmigung
Stadt prüft nun, wie der Prozess fortgesetzt werden kann

Die Bezirksregierung Münster hat den vom Rat beschlossenen Teilflächennutzungsplan Windenergie nicht genehmigt. Die Stadtverwaltung prüft nun, wie mit diesem neuen Sachstand umzugehen ist und hat dazu auch eine Stellungnahme der Anwaltskanzlei angefordert, die das Planungsverfahren juristisch begleitet hat.

Die Bezirksregierung begründet die Versagung der Genehmigung weniger inhaltlich, als vielmehr formell:

  • Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbandes Ruhrgebiet (RVR) hat die Konzentrationszone für Windenergie auf der Hürfeldhalde negativ bewertet. Diese widerspreche den Zielen der regionalen Raumordnung.

Die Stadt Dorsten hat hier wiederholt eine andere Rechtsauffassung vertreten, die explizit durch die beratende Rechtsanwaltskanzlei bestätigt wurde: Der Bau von Windkraftanlagen auf Halden entspricht den Zielsetzungen des Landes. Die Regionalplanung muss letztlich dieser Landesplanung folgen. Dazu hat die Stadt mehrere Gespräche mit der Regionalplanung beim RVR geführt. Letztlich ist es hier aber bei unterschiedlichen Positionen geblieben. In solchen Fällen sind die Städte gehalten, Planungen nach eigener Rechtsauffassung zu Ende zu führen.

  • In der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Hinweis gegeben, dass Stellungnahmen zur Planung mit Namen und Adressen im Internet öffentlich zugänglich gemacht würden. Diese Ankündigung könne Bürger dazu bewogen haben, Bedenken nicht zu äußern. Dies könne als Beschränkung der zugelassenen Bürgerbeteiligung verstanden werden.Dies ist ein sehr formeller Einwand. Die Stadt Dorsten hat die Bürgerbeteiligung entsprechend der bisherigen Praxis durchgeführt, die zuvor in keinem anderen Verfahren bemängelt wurde. In drei formell durchgeführten Beteiligungsschritten wurden rund 120 Einwendungen vorgebracht. Es hat darüber hinaus zwei gut besuchte Bürgerforen zu dieser Planung gegeben. Es wird geprüft, ob der Auffassung der Bezirksregierung eine neue oder geänderte Rechtsauffassung zu Grunde liegt.
  • Es sei nicht explizit darauf hingewiesen worden, dass die vier bestehenden Konzentrationszonen für Windenergie mit der Planung aufgehoben werden. Somit sei eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange offenbar nicht vorgenommen worden.Die Stadt Dorsten hat durch den neu aufzustellenden sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie alle bisherigen Darstellungen zum Thema Wind ersetzt. Dies wird in der Übersichtskarte und dem Bekanntmachungstext deutlich.

Aufgrund der drei oben genannten formalen Gründe für die Nichtgenehmigung wurden in der Versagung zwei inhaltliche Aspekte zwar genannt, aber nicht weitergehend erläutert:

  • Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass die Planung der Windenergie in Dorsten möglicherweise nicht – wie vom Gesetzgeber gefordert – „substantiell Raum gibt“, dass also zu wenige Flächen für Windenergie in der Planung enthalten seien oder diese zu klein bemessen seien. Wäre die Rechtsauffassung der Bezirksregierung richtig, dass eine Windenergiezone auf der Hürfeldhalde der Regionalplanung widerspreche, würde sich dieses Problem allerdings noch verschärfen. Sprich, die Stadt Dorsten müsste noch mehr Flächen als ursprünglich geplant ausweisen.
  • Zudem seien in der Planung die Kriterien für den Ausschluss von Windenergie im Außenbereich nicht schlüssig.

Die Stadt Dorsten teilt die grundsätzliche Rechtsauffassung der Bezirksregierung nicht. Im Gegenteil. Insbesondere die Haldenproblematik und der Bekanntmachungstext für die Beteiligung der Öffentlichkeit wurden intensiv mit der beratenden Kanzlei abgestimmt.

Ziel dieser Planung war es, den – vom Gesetzgeber gewollten – Ausbau der Windenergie in Dorsten zu lenken und zugleich zu steuern.

Der Bau von Windkraftanlagen ist privilegiert; Investoren haben bei Einhaltung der rechtlichen Anforderungen einen Anspruch auf Genehmigung von Anlagen. Städte können durch die Ausweisung von Windenergiezonen den Ausbau begrenzen,  dürfen ihn aber zugleich nicht „kleinplanen“. Kommunen stehen hier also im Spannungsfeld zwischen Investoren und Kritikern von Windkraftanlagen.

Mit dem Teilflächennutzungsplan Windenergie möchte die Stadt Dorsten dieses Spannungsverhältnis auflösen, indem einerseits Möglichkeiten zum Bau von Windkraftanlagen in ausreichendem Maß geschaffen werden, andererseits den Interessen von Anwohnern über das durch Rechtsprechung und Vorschriften vorgegebene Maß hinaus Rechnung getragen wird. So wurde in der Dorstener Planung ein Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 800 Metern vorgesehen, während sich aus Rechtsprechung und Vorschriften ergibt, dass Windkraftanlagen deutlich näher an Wohnbebauung heranrücken dürfen.

Die Stadt Dorsten möchte einerseits alternative Energien fördern, ist zugleich aber der Auffassung, dass ein Ausbau der Windenergie ohne lenkende Planung zu einer „Verspargelung“ des Außenbereichs führt.

Insofern möchte die Stadtverwaltung Dorsten auch nach Versagung der Genehmigung für den vorliegenden Plan grundsätzlich an der Windenergieplanung festhalten. Sie wird nun prüfen, welche Schritte erforderlich sind, um den Prozess fortzusetzen.

 

 

6.6.2018 “Naturschutz in Planung zu kurz gekommen”

28.05.2018 Nur so zur Info …

 

26.05.2018 Endspurt mit Wenns und Abers …

 

30.01.2018 Planungsamtsleiter Marc Lohmann beschreibt den Status Quo

Es verwundert doch, dass das Erwirken des Feststellungsbeschlusses für das Planungsamt offensichtlich ohne Alternative ist – trotz aller Stellungnahmen … Heißt das etwa, dass die von Bürgern vorgebrachten Argumente schlichtweg “abgebügelt” werden, um den ungeduldig mit den Hufen scharrenden Investoren ein Zuckerli zu geben?

 

17.12.2017 Antwort der Initiative gegen Windkraft in der Gälkenheide. Die im Text erwähnten Stellungnahmen finden Sie auch hier auf dieser Seite weiter unten.

Dorsten, 17.12.2017

Sehr geehrter Herr Klapheck,

mit großem Interesse haben wir Ihre Stellungnahme (veröffentlicht in der Dorstener Zeitung am 7.12.2017) zur Stellungnahme der Initiative gegen Windkraft in der Gälkenheide (s.o., veröffentlicht am 5.12.2017) gelesen und möchten Ihnen darauf antworten.

Die Mitglieder der Initiative gegen Windkraft in der Gälkenheide wünschen sich den Dialog mit Investoren und Geschäftsleuten, die finanziell von der Windkraft profitieren wollen. So würden wir gern Sie, Herr Klapheck, der Sie sich als Geschäftsführer der Firma Windtec vorgestellt haben, als solcher Windkraftanlagen warten und sich verständlicherweise über jeden neuen Genehmigungs- und Wartungsvertrag freuen dürften, einmal zu einem Austausch hier vor Ort einladen. Wir hätten dann die Chance, Ihnen vor Augen zu führen, dass das „starke Eigeninteresse“, das uns nach Ihren Worten leitet, viele verschiedene Facetten hat und sich mitnichten ausschließlich auf die Erhaltung unserer Idylle hier oder auf die Werterhaltung unserer Immobilien bezieht.

Gegen die schulmeisterliche Abkanzelei unserer Initiative, die den Ton in Ihrer Stellungnahme prägt, verwahren wir uns ausdrücklich. Dass wir uns intensiv und differenziert („grundsätzliche Auseinandersetzung … findet nicht statt“, so dürfen wir Sie zitieren) mit dem Thema auseinandergesetzt haben, wurde uns auch von Vertretern der Stadt bestätigt. Seit nahezu 3 Jahren beschäftigen wir uns „gewissenhaft“ und „fundiert“, wie es in Ihrer Stellungnahme verlangt wird, mit dem Genehmigungsverfahren, das uns als betroffenen Bürgerinnen und Bürgern viel Sachkenntnis und Zeit abverlangt hat.

Wir bedauern es unsererseits sehr, dass wir mit unseren Sorgen und Bedenken (übrigens auch hinsichtlich der Umwelt und des Artenschutzes) bislang kein Gehör finden und ausschließlich darauf hingewiesen werden, dass das, was möglich ist, auch im Sinne der Windkraftinteressenten möglich gemacht werden wird. In diesem Sinne hätten wir tatsächlich Grund zur (An)klage, wie Sie es uns vorwerfen. Aber ein Weg im Rahmen der Wahrnehmung der uns zustehenden Möglichkeiten als mündige Bürgerinnen und Bürger erschien und erscheint uns als der richtige Weg.

Begrüßt hätten wir eine Initiative zu einem Dialog an Stelle eines von unsachlichen Argumenten und Vorwürfen wie dem der Aufwiegelei gespickten Zeitungsartikels. Wir wünschen uns nichts anderes, als dass Investoren und verantwortliche Politiker sich ein Bild machen von vorhandenen Belastungen wie einem riesigen Munitionsdepot, Bergsenkungen, deren Ende noch nicht absehbar ist, einem ohnehin schon eingeengten Landschaftsbild, das durch Windräder großen Ausmaßes noch mehr leiden wird, nicht zu vergessen eine Flora und Fauna, die sich in den durch die Bergsenkungen entstandenen Naturschutzgebieten gerade positiv zu entwickeln beginnt.

Wir dürfen Sie, sehr geehrter Herr Klapheck, zum Schluss auf eine nicht unerhebliche Tatsache aufmerksam machen: Es sind nicht 4 oder 5 Einwendungen gegen die Potentialfläche Gälkenheide eingegangen, sondern über 100. Lassen Sie uns den Ausdruck „Eigeninteresse“ noch einmal überdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Friederike Haase, Dr. Barbara Roring-König, Dieter Scholz, Ralf Schreiber, Maria Hoffrogge
für die Initiative gegen Windkraft in der Gälkenheide

Anmerkung: Da wir die Diskussion weiterhin gern in der (politischen) Öffentlichkeit führen möchten, möchten wir Sie darüber informieren, dass Durchschriften unseres Schreibens an Herrn Stadtbaurat Holger Lohse sowie an die im Rat vertretenen Parteien ergehen. Auch finden Sie diesen Beitrag sowie weitere, den Prozess der Windkraftplanung begleitende Beiträge auf der Homepage der Initiative Zukunft Marienviertel unter der Adresse www.zukunft.marienviertel.de.

Hier gibt es den Brief als pdf-Datei zum Download

 

7.12.2017 Reaktionen auf den Leserbrief von Maria Hoffrogge (DZ vom 5.12.2017, siehe unten)

Es ist natürlich lächerlich, wenn jemand wie Hubert Klapheck, der mit Planung, Vertrieb und Betrieb von Windenergieanlagen seinen Lebensunterhalt verdient, Gegnern von Windkraftanlagen an einem bestimmten Standort schnödes “Eigeninteresse” zum Vorwurf macht. Und eindringliche Fragen (wie Maria Hoffrogge sie gestellt hat) zur Windkraftkonzentrationszone Gälkenheide sollten schon erlaubt sein angesichts der Nähe dieses Bereichs zu sehr sensiblen Umständen: 2 dort verlaufende Gasleitungen, zwei Bahnlinien, das größte Munitionsdepot Deutschlands, Naturschutzgebiet und Flora-Fauna-Habitat …

Wie wird wohl erst die “Stimmungsmache” aussehen, wenn der erste Dorstener Storch von einem Windrad erschlagen in der Gälkenheide jämmerlich verreckt und verrottet, wenn es an der Muna lichterloh brennt oder ein Flügel auf den Gleisen liegt?

Und, Herr Klapheck, diese Initiative gegen die Windkraft in der Gälkenheide ist auch eine Initiative FÜR, nämlich für den Schutz der Umwelt und der Mit-Welt! In den vergangenen gut drei Jahren hat sich die Initiative gründlich, sachlich, argumentativ mit der Thematik auseinandergesetzt, nachzulesen auch hier, und immer wieder deutlich gemacht, dass allein der geplante Standort zum Handeln nahezu zwingt, nicht Windkraft an sich abgelehnt wird. Wozu die Initiative die Verantwortlichen in Rat und Verwaltung auffordert, ist, wie ich es verstehe, das Pro und Kontra dieses Standorts vernünftig, sachgerecht und verantwortungsvoll abzuwägen (Ich bin kein Mitglied der Initiative!).

Und, Herr Klapheck, Kritik am Vorgehen der Verwaltung zu üben, ist keine Majestätsbeleidigung, sondern gutes Bürgerrecht! Und was die Bürgerbeteiligung angeht, so ‘ermöglicht’ die Verwaltung sie nicht; die Verwaltung ist dazu gesetzlich verpflichtet und kommt dieser Pflicht auch im gesetzlichen Rahmen nach. Nur: Nutzen Verwaltung und ‘Politik’ dabei auch alle ‘Handlungs- und Planungsspielräume’ zum Wohl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger?

jotw


5.12.2017 Fragen an die Stadt in Sachen Windkraft


24.11.2017

Die Ruhr Nachrichten/Dorstener Zeitung widmet der Windkraft in der heutigen Ausgabe ein großes Dossier

 

 

 

16.11.2017

Planunterlagen werden vom 29. November bis 29. Dezember wiederholt öffentlich ausgelegt

Die Stadt Dorsten wird den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ vom 29.11.2017 bis 29.12.2017 wiederholt öffentlich im Rathaus auslegen (2. Obergeschoss, Haupttreppenhaus). Bürger können in dieser Frist während der Bürozeiten der Stadtverwaltung Stellungnahmen zur Planung schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an planung-und-umwelt@dorsten.deabgeben.

An der Planung zur Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dorsten selbst hat sich gegenüber der ersten Offenlage vom 10.03. bis 20.04.2017 nichts geändert, es werden die gleichen Pläne und Unterlagen unverändert ausgelegt.

Bereits eingereichte Anmerkungen und Einwendungen zu dieser Planung müssen nicht wiederholt werden und bleiben uneingeschränkt Teil des Verfahrens. Ergänzungen und neue Einwendungen sind in dieser Frist allerdings möglich.

Grund für die wiederholte Auslegung ist ein Fehler in der Bekanntmachung zur ersten Offenlage (10.03. bis 10.04.2017). Die umfangreichen Planunterlagen selbst waren seinerzeit zwar vollständig für jedermann einsehbar. In der Bekanntmachung waren allerdings versehentlich nur sieben der acht geplanten Konzentrationszonen für Windkraftanlagen aufgeführt. Damals fehlte in der Auflistung die Windkraftzone 13 „Wulfen südlich Kläranlage Wulfen“.

Aufgrund der vorhergehenden öffentlichen Diskussion über die Planung ist zwar nicht davon auszugehen, dass aufgrund der fehlerhaften Bekanntmachung Anlieger der fehlenden Fläche die erste Offenlegung versäumt haben. Die Wiederholung des Verfahrens dient aber gleichwohl der Rechtssicherheit, da der Gesetzgeber solchen Bekanntmachungen grundsätzlich eine „Anstoßwirkung“ zumisst, die es dem Bürger ermöglichen soll, schnell eine persönliche Betroffenheit zu erkennen und sich in ein Planverfahren einzubringen.

Die offizielle Bekanntmachung zur erneuten Offenlage wird am 22.11.2017 im Amtsblatt veröffentlicht.

Text: Pressestelle Dorsten


19.10.2017

Eine künftige neue Leitung liefe entweder westlich oder östlich der Muna durch die Gälkenheide. Ein Raumordnungsverfahren wird dann wohl klären müssen, wie verträglich Gasleitungen und Windkraftanlagen sind.

 

29.9.2017

aus: Dorstener Zeitung vom 29.9.2017

 


14.6.2017 Neue Windkraftpläne?

Die neue NRW-Landesregierung beabsichtigt offensichtlich, die für Windkraft zur Verfügung stehenden Flächen dramatisch einzugrenzen. Das berichten heute mehrere ‘gewöhnlich gut informierte Medien’. In den Koalitionsverhandlungen zur neuen NRW-Landesregierung ist man sich wohl überein gekommen, die Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf 1500 m zu erhöhen. Der Koalitionsvertrag soll am Freitag, 16.6.2017, veröffentlicht werden. Danach muss er noch von den jeweiligen Parteigremien von CDU und FDP genehmigt werden. Wann und ob es zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen kommt, ist noch unklar. Diese erklärte Absicht, den Bau von Windkraftanlagen einzuschränken, sollte meines Erachtens auf jeden Fall dazu führen, die bisherigen Planungen zuerst einmal auf Eis zu legen und Windkraftanlagen nicht zu genehmigen, die innerhalb dieses 1500-Meter-Radius gebaut werden sollen.

Quelle der Karte: https://luftbilder.geoportal.ruhr

Die Neuregelung würde bedeuten, dass ca. 80 % der Windkraft-Potentialflächen in NRW nicht mehr zur Verfügung stünden. Bezogen auf die Gälkenheide wäre der Bau einer Windkraftanlage dann nicht mehr möglich: die 1500-Meter-Grenze läge etwa im Bereich Luner Weg/Eikentimpen/Bachaue, unzweifelhaft ein Wohngebiet.

Wir werden sehen, wie es weitergeht.

Nachtrag vom 16.6.2017: Es steht so im Koalitionsvertrag! (Quelle: https://www.cdu-nrw.de/sites/default/files/media/docs/vertrag_nrw-koalition_2017.pdf, S. 41f):


“[…]
Windenergie
Der massive Ausbau der Windenergie stößt in weiten Teilen des Landes auf zunehmende
Vorbehalte in der Bevölkerung. Wir wollen die Akzeptanz für die Nutzung der
Windenergieanlagen erhalten. Dazu werden wir unter Berücksichtigung von Rechtssicherheit
und Vertrauensschutz folgende Änderungen vornehmen:

  • Wir gehen davon aus, dass bei Neuanlagen eine Abstandsregelung von 1.500 Meter zu reinen und allgemeinen Wohngebieten rechtssicher umsetzbar ist. Wir wollen den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen.
  • Wir stärken die kommunale Entscheidungskompetenz.
  • Die Verpflichtung im Landesentwicklungsplan zur Ausweisung von Windvorrangzonen wird ebenso wie die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben.
  • Die bedarfsgerechte Befeuerung von Neuanlagen und mit Übergangsfrist auch für Altanlagen soll für Windenergieanlagenbetreiber verpflichtend werden.
  • Um die Zahl neuer Anlagen zu beschränken und die Zahl von Altanlagen abzubauen, wollen wir an durch Windkraft geprägten Standorten Repowering ermöglichen.
  • Auf Bundesebene verfolgen wir konsequent die Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen. Der Bestands- und Eigentumsschutz bindet uns für bestehende Altanlagen auch nach Ablauf der Typengenehmigung und umfasst auch die bis heute in der Ausschreibungsförderung nach EEG bezuschlagten Anlagen.
  • Der Windenergieerlass wird im vorgenannten Sinne überarbeitet, um den angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sicherzustellen.

Die Windpotenzialstudien NRW werden wir zu immissionsschutz-, erdbebensicherheits- und naturschutzbezogenen Planungsgrundlagen für Windstandorte in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln und diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen, um insbesondere für Bürgerenergieprojekte die Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. […]”

jotw

30.5.2017 Recycling-Probleme

 

23.5.2017 Einfach nur zum Nachdenken:

10.03.2017

Öffentliche Auslegung der Windkraft-Pläne
Ab heute liegt die vom Rat beschlossene Flächennutzungsplanänderung öffentlich im Rathaus, Halterner Straße 5, 2. Obergeschoss (Haupttreppenhaus) aus. Enthalten sind die Pläne für die Vorrangzonen, die Begründüngen für den Entwurf und der Umweltbericht.
Eingesehen werden können die Unterlagen aber auch auf der Homepage der Stadt (www.dorsten.de).
Stellungnahmen sind in dieser vierwöchigen Frist per E-Mail möglich: planung-und-umwelt@dorsten.de
Grundsätzlich ist Umweltplaner Frank Lumpe Windkraft-Ansprechpartner: Tel. (02362) 66 25 35.

 

25.2.2017

Die Stadt Dorsten lädt für den 8. März um 19:00 Uhr ins Forum der VHS ein, um über den fortgeschrittenen Stand der Planung der Windenergiezonen zu informieren.

Vom 10.03. – 10.04. läuft die Phase der zweiten Offenlegung der Planung, in der wiederum neue Einwendungen gegen den aktuellen Sachstand eingereicht werden können. Weitere Informationen gibt es hier und auch unter “Aktuelles” auf der Internetseite der Stadt.

Die Sache läuft gefühlt zur Zeit nicht gut für die Gälkenheide; daher wäre es wichtig, wenn die Marienviertler weiterhin ihr großes Interesse öffentlich zeigen.

Die Dorstener Zeitung informiert zum weiteren Vorgehen:


10.02.2017

Zum “Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie”, sprich Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen, wurden von Behörden, Verbänden und anderen Betroffenen Stellungnahmen abgegeben, die Einverständnis ausdrücken, aber auch Einwände erheben und Bedenken äußern. Die Stadtverwaltung hat zu jedem einzelnen Einwand die gesetzlich vorgeschriebenen und aus ihrer (!) Sicht begründeten Stellungnahmen abgegeben.

Haben Sie Fragen zum aktuellen Stand? Die oben genannten Ansprechpartner*innen geben Ihnen gerne Auskunft!


2.2.2017


1.2.2017

In der Sitzung am 31.1.2017 winkt der Umwelt- und Planungsausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ an den Rat einstimmig (oder bei einer Enthaltung?) durch, soweit es den Bereich Gälkenheide angeht.
Es ist kaum davon auszugehen, dass der Rat dem nicht folgt.


Zum “Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie”, sprich Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen, wurden von Behörden, Verbänden und anderen Betroffenen Stellungnahmen abgegeben, die Einverständnis ausdrücken, aber auch Einwände erheben und Bedenken äußern. Die Stadtverwaltung hat zu jedem einzelnen Einwand die gesetzlich vorgeschriebenen und aus ihrer (!) Sicht begründeten Stellungnahmen abgegeben.

 


31.1.2017


21.1.2017
In 10 Tagen steht im Umwelt- und Planungsausschuss (UPA) des Rats der Stadt der Dorsten die Beschlussfassung an zu

TOP 4
Vorlage: 012/17, vom 12.01.2017]

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“
1. Erörterung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Wie die Verwaltung Stellung bezogen hat zu den Einwänden betroffener Bürger und Institutionen, können Sie hier nachlesen.
Alle anderen Unterlagen (auch Pläne über die Windkraftkonzentrationszonen) zu dieser Sitzung des UPA finden Sie hier im Ratsinformationssystem der Stadt.

Für Marienviertler interessant ist aber eine Teilnahme an dieser Sitzung, wenn auch ‘nur’, um passiv ‘Flagge zu zeigen’ angesichts des gewaltigen Eingriffs, den Windkrafträder in der schützenswerten Natur der Gälkenheide verursachen würden.


25. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses (öffentlich/nichtöffentlich)
Termin: 31.01.2017, 17:00 Uhr
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal , Halterner Straße 5 , 46284 Dorsten (Hervest)

7.1.2017 Windkraftanlagen: Bruch und Havarie

In den letzten Wochen mehrten sich Berichte über Havarien von Windkraftanlagen. Experten suchen nach den Ursachen.

 

13.12.2016  Sollte sich diese Vermutung bestätigen, dann ist es ein weiteres Zeichen dafür, wie ökologisch sensibel und wertvoll die Gälkenheide ist.


Dorstener Zeitung vom 14.10.2016


Dorstener Zeitung vom 8. September 2016


 


7.5.2015 Widerstand gegen Windkraftanlagen in der Gälkenheide formiert sich

 

 


Flächennutzungsplan, 7. Änderung
„Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“
Vorentwurfsbegründung, November 2014
20141204101324

Darstellungen der Windpotenzialflächen:

Sachlicher Teilplan Windenergie
VORENTWURF (Plan 1 von 4)
20141202114219

Sachlicher Teilplan Windenergie
VORENTWURF (Plan 2 von 4)
20141202114238

Sachlicher Teilplan Windenergie
VORENTWURF (Plan 3 von 4)
20141202114333

Sachlicher Teilplan Windenergie
VORENTWURF (Plan 4 von 4)
20141202114355

12. Änderung des Flächennutzungsplans
– Sonderbauflächen für Windkraftwerkserneuerung –
(Repowering)
Räumliche Geltungsbereiche (Plan 2 von 2) - Südblatt –
12. Dezember 2014
Südblatt: 20141202113921
Nordblatt: 20141202113847

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“, Beschlussvorlage vom 27.11.2014
2014-11-27_nr_455-14_vorlage

12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten “Sonderbauflächen für Windkraftwerkserneuerung (Repowering)” – Beschluss zur Aufstellung des Änderungsplanes
2014-12-01_nr_466-14_vorlage

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Johannes Wulf, Administrator und Autor Mit 'jotw' kennzeichne ich Beiträge, die zwar meine Meinung wiedergeben, nicht aber unbedingt den Konsens der Initiative spiegeln. [ E-Mail ] [ Web ] [ Facebook ]

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