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Maria Hoffrogge m.hoffrogge@marienviertel.de
Barbara Roring-König b.roring-koenig@marienviertel.de
Ralf Schreiber  r.schreiber@marienviertel.de
Dieter Scholz d.scholz@marienviertel.de
Dietrich Sell (d.sell@marienviertel.de)


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24./29.3.2018 Bürgerstiftung in Lembeck und Stellungnahme dazu

 

20.3.2018 Windkraft in NRW

7.12.2017 Reaktionen auf den Leserbrief von Maria Hoffrogge (DZ vom 5.12.2017, siehe unten)

Es ist natürlich lächerlich, wenn jemand wie Hubert Klapheck, der mit Planung, Vertrieb und Betrieb von Windenergieanlagen seinen Lebensunterhalt verdient, Gegnern von Windkraftanlagen an einem bestimmten Standort schnödes “Eigeninteresse” zum Vorwurf macht. Und eindringliche Fragen (wie Maria Hoffrogge sie gestellt hat) zur Windkraftkonzentrationszone Gälkenheide sollten schon erlaubt sein angesichts der Nähe dieses Bereichs zu sehr sensiblen Umständen: 2 dort verlaufende Gasleitungen, zwei Bahnlinien, das größte Munitionsdepot Deutschlands, Naturschutzgebiet und Flora-Fauna-Habitat …

Wie wird wohl erst die “Stimmungsmache” aussehen, wenn der erste Dorstener Storch von einem Windrad erschlagen in der Gälkenheide jämmerlich verreckt und verrottet, wenn es an der Muna lichterloh brennt oder ein Flügel auf den Gleisen liegt?

Und, Herr Klapheck, diese Initiative gegen die Windkraft in der Gälkenheide ist auch eine Initiative FÜR, nämlich für den Schutz der Umwelt und der Mit-Welt! In den vergangenen gut vier Jahren hat sich die Initiative gründlich, sachlich, argumentativ mit der Thematik auseinandergesetzt, nachzulesen auch hier, und immer wieder deutlich gemacht, dass allein der geplante Standort zum Handeln nahezu zwingt, nicht Windkraft an sich abgelehnt wird. Wozu die Initiative die Verantwortlichen in Rat und Verwaltung auffordert, ist, wie ich es verstehe, das Pro und Kontra dieses Standorts vernünftig, sachgerecht und verantwortungsvoll abzuwägen (Ich bin kein Mitglied der Initiative!).

Und, Herr Klapheck, Kritik am Vorgehen der Verwaltung zu üben, ist keine Majestätsbeleidigung, sondern gutes Bürgerrecht! Und was die Bürgerbeteiligung angeht, so ‘ermöglicht’ die Verwaltung sie nicht; die Verwaltung ist dazu gesetzlich verpflichtet und kommt dieser Pflicht auch im gesetzlichen Rahmen nach. Nur: Nutzt sie dabei auch alle ‘Ermessensspielräume’ zum Wohl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger?

 jotw

 

 

 


5.12.2017 Fragen zum Verhalten der Stadt in Sachen Windkraft


24.11.2017

Die Ruhr Nachrichten/Dorstener Zeitung widmet der Windkraft in der heutigen Ausgabe ein großes Dossier

 

 

 

16.11.2017

Planunterlagen werden vom 29. November bis 29. Dezember wiederholt öffentlich ausgelegt

Die Stadt Dorsten wird den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ vom 29.11.2017 bis 29.12.2017 wiederholt öffentlich im Rathaus auslegen (2. Obergeschoss, Haupttreppenhaus). Bürger können in dieser Frist während der Bürozeiten der Stadtverwaltung Stellungnahmen zur Planung schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an planung-und-umwelt@dorsten.deabgeben.

An der Planung zur Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dorsten selbst hat sich gegenüber der ersten Offenlage vom 10.03. bis 20.04.2017 nichts geändert, es werden die gleichen Pläne und Unterlagen unverändert ausgelegt.

Bereits eingereichte Anmerkungen und Einwendungen zu dieser Planung müssen nicht wiederholt werden und bleiben uneingeschränkt Teil des Verfahrens. Ergänzungen und neue Einwendungen sind in dieser Frist allerdings möglich.

Grund für die wiederholte Auslegung ist ein Fehler in der Bekanntmachung zur ersten Offenlage (10.03. bis 10.04.2017). Die umfangreichen Planunterlagen selbst waren seinerzeit zwar vollständig für jedermann einsehbar. In der Bekanntmachung waren allerdings versehentlich nur sieben der acht geplanten Konzentrationszonen für Windkraftanlagen aufgeführt. Damals fehlte in der Auflistung die Windkraftzone 13 „Wulfen südlich Kläranlage Wulfen“.

Aufgrund der vorhergehenden öffentlichen Diskussion über die Planung ist zwar nicht davon auszugehen, dass aufgrund der fehlerhaften Bekanntmachung Anlieger der fehlenden Fläche die erste Offenlegung versäumt haben. Die Wiederholung des Verfahrens dient aber gleichwohl der Rechtssicherheit, da der Gesetzgeber solchen Bekanntmachungen grundsätzlich eine „Anstoßwirkung“ zumisst, die es dem Bürger ermöglichen soll, schnell eine persönliche Betroffenheit zu erkennen und sich in ein Planverfahren einzubringen.

Die offizielle Bekanntmachung zur erneuten Offenlage wird am 22.11.2017 im Amtsblatt veröffentlicht.

Text: Pressestelle Dorsten


19.10.2017

Eine künftige neue Leitung liefe entweder westlich oder östlich der Muna durch die Gälkenheide. Ein Raumordnungsverfahren wird dann wohl klären müssen, wie verträglich Gasleitungen und Windkraftanlagen sind.


10.10.2017 Replik auf vorigen Leserbrief


7.10.2017 Leserbrief


29.9.2017

aus: Dorstener Zeitung vom 29.9.2017

 



14.6.2017 Neue Windkraftpläne?

Die neue NRW-Landesregierung beabsichtigt offensichtlich, die für Windkraft zur Verfügung stehenden Flächen dramatisch einzugrenzen. Das berichten heute mehrere ‘gewöhnlich gut informierte Medien’. In den Koalitionsverhandlungen zur neuen NRW-Landesregierung ist man sich wohl überein gekommen, die Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf 1500 m zu erhöhen. Der Koalitionsvertrag soll am Freitag, 16.6.2017, veröffentlicht werden. Danach muss er noch von den jeweiligen Parteigremien von CDU und FDP genehmigt werden. Wann und ob es zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen kommt, ist noch unklar. Diese erklärte Absicht, den Bau von Windkraftanlagen einzuschränken, sollte meines Erachtens auf jeden Fall dazu führen, die bisherigen Planungen zuerst einmal auf Eis zu legen und Windkraftanlagen nicht zu genehmigen, die innerhalb dieses 1500-Meter-Radius gebaut werden sollen.

Quelle der Karte: https://luftbilder.geoportal.ruhr

Die Neuregelung würde bedeuten, dass ca. 80 % der Windkraft-Potentialflächen in NRW nicht mehr zur Verfügung stünden. Bezogen auf die Gälkenheide wäre der Bau einer Windkraftanlage dann nicht mehr möglich: die 1500-Meter-Grenze läge etwa im Bereich Luner Weg/Eikentimpen/Bachaue, unzweifelhaft ein Wohngebiet.

Wir werden sehen, wie es weitergeht.

Nachtrag vom 16.6.2017: Es steht so im Koalitionsvertrag! (Quelle: https://www.cdu-nrw.de/sites/default/files/media/docs/vertrag_nrw-koalition_2017.pdf, S. 41f):


“[…]
Windenergie
Der massive Ausbau der Windenergie stößt in weiten Teilen des Landes auf zunehmende
Vorbehalte in der Bevölkerung. Wir wollen die Akzeptanz für die Nutzung der
Windenergieanlagen erhalten. Dazu werden wir unter Berücksichtigung von Rechtssicherheit
und Vertrauensschutz folgende Änderungen vornehmen:

  • Wir gehen davon aus, dass bei Neuanlagen eine Abstandsregelung von 1.500 Meter zu reinen und allgemeinen Wohngebieten rechtssicher umsetzbar ist. Wir wollen den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen.
  • Wir stärken die kommunale Entscheidungskompetenz.
  • Die Verpflichtung im Landesentwicklungsplan zur Ausweisung von Windvorrangzonen wird ebenso wie die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben.
  • Die bedarfsgerechte Befeuerung von Neuanlagen und mit Übergangsfrist auch für Altanlagen soll für Windenergieanlagenbetreiber verpflichtend werden.
  • Um die Zahl neuer Anlagen zu beschränken und die Zahl von Altanlagen abzubauen, wollen wir an durch Windkraft geprägten Standorten Repowering ermöglichen.
  • Auf Bundesebene verfolgen wir konsequent die Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen. Der Bestands- und Eigentumsschutz bindet uns für bestehende Altanlagen auch nach Ablauf der Typengenehmigung und umfasst auch die bis heute in der Ausschreibungsförderung nach EEG bezuschlagten Anlagen.
  • Der Windenergieerlass wird im vorgenannten Sinne überarbeitet, um den angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sicherzustellen.

Die Windpotenzialstudien NRW werden wir zu immissionsschutz-, erdbebensicherheits- und naturschutzbezogenen Planungsgrundlagen für Windstandorte in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln und diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen, um insbesondere für Bürgerenergieprojekte die Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. […]”

jotw

30.5.2017 Recycling-Probleme

 

23.5.2017 Einfach nur zum Nachdenken:

10.03.2017


Öffentliche Auslegung der Windkraft-Pläne
Ab heute liegt die vom Rat beschlossene Flächennutzungsplanänderung öffentlich im Rathaus, Halterner Straße 5, 2. Obergeschoss (Haupttreppenhaus) aus. Enthalten sind die Pläne für die Vorrangzonen, die Begründüngen für den Entwurf und der Umweltbericht.
Eingesehen werden können die Unterlagen aber auch auf der Homepage der Stadt (www.dorsten.de).
Stellungnahmen sind in dieser vierwöchigen Frist per E-Mail möglich: planung-und-umwelt@dorsten.de
Grundsätzlich ist Umweltplaner Frank Lumpe Windkraft-Ansprechpartner: Tel. (02362) 66 25 35.

 


25.2.2017

Die Stadt Dorsten lädt für den 8. März um 19:00 Uhr ins Forum der VHS ein, um über den fortgeschrittenen Stand der Planung der Windenergiezonen zu informieren.

Vom 10.03. – 10.04. läuft die Phase der zweiten Offenlegung der Planung, in der wiederum neue Einwendungen gegen den aktuellen Sachstand eingereicht werden können. Weitere Informationen gibt es hier und auch unter “Aktuelles” auf der Internetseite der Stadt.

Die Sache läuft gefühlt zur Zeit nicht gut für die Gälkenheide; daher wäre es wichtig, wenn die Marienviertler weiterhin ihr großes Interesse öffentlich zeigen.

Die Dorstener Zeitung informiert zum weiteren Vorgehen:



10.02.2017

Zum “Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie”, sprich Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen, wurden von Behörden, Verbänden und anderen Betroffenen Stellungnahmen abgegeben, die Einverständnis ausdrücken, aber auch Einwände erheben und Bedenken äußern. Die Stadtverwaltung hat zu jedem einzelnen Einwand die gesetzlich vorgeschriebenen und aus ihrer (!) Sicht begründeten Stellungnahmen abgegeben.

Haben Sie Fragen zum aktuellen Stand? Die oben genannten Ansprechpartner*innen geben Ihnen gerne Auskunft!


2.2.2017



1.2.2017

In der Sitzung am 31.1.2017 winkt der Umwelt- und Planungsausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ an den Rat einstimmig (oder bei einer Enthaltung?) durch, soweit es den Bereich Gälkenheide angeht.
Es ist kaum davon auszugehen, dass der Rat dem nicht folgt.


Zum “Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie”, sprich Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen, wurden von Behörden, Verbänden und anderen Betroffenen Stellungnahmen abgegeben, die Einverständnis ausdrücken, aber auch Einwände erheben und Bedenken äußern. Die Stadtverwaltung hat zu jedem einzelnen Einwand die gesetzlich vorgeschriebenen und aus ihrer (!) Sicht begründeten Stellungnahmen abgegeben.

 


31.1.2017



21.1.2017
In 10 Tagen steht im Umwelt- und Planungsausschuss (UPA) des Rats der Stadt der Dorsten die Beschlussfassung an zu

TOP 4
Vorlage: 012/17, vom 12.01.2017]

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“
1. Erörterung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Wie die Verwaltung Stellung bezogen hat zu den Einwänden betroffener Bürger und Institutionen, können Sie hier nachlesen.
Alle anderen Unterlagen (auch Pläne über die Windkraftkonzentrationszonen) zu dieser Sitzung des UPA finden Sie hier im Ratsinformationssystem der Stadt.

Für Marienviertler interessant ist aber eine Teilnahme an dieser Sitzung, wenn auch ‘nur’, um passiv ‘Flagge zu zeigen’ angesichts des gewaltigen Eingriffs, den Windkrafträder in der schützenswerten Natur der Gälkenheide verursachen würden.


25. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses (öffentlich/nichtöffentlich)
Termin: 31.01.2017, 17:00 Uhr
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal , Halterner Straße 5 , 46284 Dorsten (Hervest)


7.1.2017 Windkraftanlagen: Bruch und Havarie

In den letzten Wochen mehrten sich Berichte über Havarien von Windkraftanlagen. Experten suchen nach den Ursachen.

 


13.12.2016  Sollte sich diese Vermutung bestätigen, dann ist es ein weiteres Zeichen dafür, wie ökologisch sensibel und wertvoll die Gälkenheide ist.


Dorstener Zeitung vom 14.10.2016


Dorstener Zeitung vom 8. September 2016


 


7.5.2015 Widerstand gegen Windkraftanlagen in der Gälkenheide formiert sich

 


Flächennutzungsplan, 7. Änderung
„Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“
Vorentwurfsbegründung, November 2014
20141204101324

Darstellungen der Windpotenzialflächen:

Sachlicher Teilplan Windenergie
VORENTWURF (Plan 1 von 4)
20141202114219

Sachlicher Teilplan Windenergie
VORENTWURF (Plan 2 von 4)
20141202114238

Sachlicher Teilplan Windenergie
VORENTWURF (Plan 3 von 4)
20141202114333

Sachlicher Teilplan Windenergie
VORENTWURF (Plan 4 von 4)
20141202114355

  1. Änderung des Flächennutzungsplans

– Sonderbauflächen für Windkraftwerkserneuerung –
(Repowering)
Räumliche Geltungsbereiche (Plan 2 von 2) - Südblatt –
12. Dezember 2014
Südblatt: 20141202113921
Nordblatt: 20141202113847

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“, Beschlussvorlage vom 27.11.2014
    2014-11-27_nr_455-14_vorlage

  2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten “Sonderbauflächen für Windkraftwerkserneuerung (Repowering)” – Beschluss zur Aufstellung des Änderungsplanes
    2014-12-01_nr_466-14_vorlage

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