s. hierzu auch https://marienviertel.de/zukunft/?p=3175
Briefwechsel mit dem beim Kreis Recklinghausen zuständigen Fachdienstleiter für Kreisstraßen, Herrn Carsten Uhlenbrock
19.10.2018 Rolf Rommeswinkel stellt im Auftrag der Initiative Zukunft Marienviertel den Antrag auf die Errichtung eines Kreisverkehres
Sehr geehrter Herr Uhlenbrock,
nach einem Gespräch mit Herrn Landrat Süberkrüb und Ihnen anlässlich der Wiedereröffnung der Bismarckstraße in Dorsten stelle ich im Auftrag der Initiative Zukunft Marienviertel den Antrag auf die Errichtung eines Kreisverkehres in Dorsten an der K 41, Kreuzung „Bismarckstr./An der Wienbecke/Grüner Weg“.
An der gewünschten Stelle ist seit vielen Jahren ja schon ein Kreisverkehr geplant (s. Anlage Seite 12 und 13). Jetzt wäre es an der Zeit, diesen Plan in die Tat umzusetzen. Die kurz vor der Kreuzung einmündende „Hüttenstr.“ sollte dann in den Kreisverkehr einmünden.
Nachdem die Umbauarbeiten an der K41 vom Gemeindedreieck bis zum Grünen Weg weitestgehend abgeschlossen sind, wurde hier auch wieder die Ampelanlage in Betrieb genommen. Es zeigt sich, dass der flüssig fließende Verkehr über den Kreisverkehr „Holzplatz/Am Güterbahnhof“ ca. zweihundert Meter weiter durch die Ampelanlage an der o.g. Kreuzung wieder ausgebremst wird. Je nach Ampelstellung wird der Verkehr gestoppt und muss erneut anfahren, vor allem für die im Kreuzungsbereich wohnenden Anlieger eine zusätzliche Lärmquelle und Emissionsbelastung. Ca. 300 m weiter folgt dann wieder ein Kreisverkehr. Eine Aneinanderreihung von Kreisverkehren würde sich auf einen normalen Verkehrsfluss sicherlich positiv auswirken. Dies hat sich auch an anderen Stellen in Dorsten, wo mehrere Kreisverkehre aufeinander folgen, gezeigt.
Dieser Antrag wird auch von der Leitung der Dorstener Feuerwehr unterstützt. Die Hauptfeuer- und Rettungswache befindet sich ca. 200 m in östlicher Richtung hinter der jetzigen Ampelkreuzung. Aus Sicht der Feuerwehr wäre es jedoch wünschenswert, wenn die jetzige Linksabbiegerspur in den „Grünen Weg“ schraffiert bestehen bleiben könnte, damit bei eventuellen Fahrzeugrückstaus die Einsatzfahrzeuge problemlos über diese Spur in den Kreisverkehr einbiegen können. Die im Einsatzfall anrückenden Kräfte der Freiw. Feuerwehr könnten über einen Kreisverkehr in der Regel schneller die Hauptfeuer- und Rettungswache erreichen als über eine „rote Ampel“.
Da es sich in der Nord-/Südachse an dieser Kreuzung um einen Hauptschulweg handelt, sollten die Fußgängerüberwege zusätzlich mit Zebrastreifen gesichert werden.
Es wäre wünschenswert, wenn sich die im Grundsatz schon vorhandenen Pläne relativ zeitnah umsetzen ließen.
Sollte bei Ihnen noch Gesprächsbedarf bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Beteiligung weiterer Fachdienste bitte ich um entsprechende Weiterleitung des Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Zukunft Marienviertel (www.marienviertel.de/zukunft)
Rolf Rommeswinkel, Grüner Weg 8, 46284 Dorsten
E-Mail: r.rommeswinkel@marienviertel.de
Am 21.2.2019 kam die – leider wenig ermutigende – Antwort vom Kreis:
Ablehnungsgründe kurz zusammengefasst:
- Die bestehende Ampelanlage am Knotenpunkt Bismarckstraße / Grüner Weg ist noch nicht abgängig abgeschrieben. Eine Ersatzmaßnahme wäre eine freiwillige Leistung des Kreises.
- Der Knotenpunkt Bismarckstraße / Grüner Weg ist keine sogenannte „Unfallhäufungsstelle“.
- Aus Gründen der Verkehrsbelastung ist ein Erfordernis für den baulichen Umbau des bestehenden Knotenpunkts auch in 2019 nicht herleitbar.
- Bei der Anhebung der Bismarckstraße musste die Kreuzung Bismarckstraße / Am Holzplatz erneuert werden; da war der Bau eines Kreisverkehrs sinnvoll. Die Kreuzung An der Wienbecke / Bismarckstraße / Grüner Weg musste nicht angepasst werden. Der Umbau dort wäre damit unwirtschaftlich und nicht förderfähig gewesen – und damit eine freiwillige Leistung.
- Ein Umbau der Kreuzung würde ein sehr aufwändiges Genehmigungsverfahren voraussetzen (Umweltverträglichkeitsprüfung, evtl. nötiger Grunderwerb).
- Feuerwehrmitarbeiter mit Wohnort in der unmittelbaren Nachbarschaft des Kontenpunkts könnten auch sogenannte Sonderrechte nach STVO erhalten.
Den kompletten Brief finden Sie hier.
Rolf Rommeswinkel hat gleich darauf, am 22.2.2019, geantwortet mit der Bitte, die Entscheidung noch einmal zu überdenken. Herr Uhlenbrock antwortete – wenig befriedigend – am 14.3. zu den einzelnen Punkten. Seine Antworten sind hier kursiv eingefügt.
Sehr geehrter Herr Uhlenbrock,
zunächst vielen Dank für Ihr Antwortschreiben. Auf einige Punkte möchte ich jedoch noch einmal zu sprechen kommen.
- Die Begründung, dass die bestehende LSA am Grünen Weg noch nicht abgeschrieben ist kann eigentlich kein Grund sein, den Kreisverkehr nicht zu bauen. Es gibt sicherlich andere Kreisstraßen, an denen die hier vorhandene Hardware eingesetzt werden kann, soweit dort ein Austausch notwendig ist. Auf die Kostenersparnis für den Betrieb und die Unterhaltung der LSA gehen Sie leider nicht ein. Auch die Lärm- und Emissionsbelastung für die Anwohner des Kreuzungsbereiches bei Beibehaltung der LSA sind nicht zu unterschätzen.
Zu 1:
Die Kosten sind keine für Sie relevante Größe. Für mich als Eigentümer und Straßenbaulastträger ist das schon ein Punkt.
Weiter ist ein Kreisverkehr ob seiner größeren versiegelten Fläche nicht günstiger in der Unterhaltung als ein signalisierter Knotenpunkt. Trotz der Kosten für Ausstattung und Strom.
- Es ist richtig, dass dieser Knotenpunkt keine Unfallhäufungsstelle ist. Dies trifft aber nur solange zu, wie die Ampelanlage in Betrieb ist. Bei einem Ausfall der LSA wird die Ausfahrt aus dem Grünen Weg zu einem Abenteuer, da man die Straße nach links sehr schlecht einsehen kann.
Zu 2:
Der Knotenpunkt ist, wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, im letzten Jahr komplett überarbeitet worden. Somit mit der neuesten Technik ausgestattet. Die Möglichkeit des Ausfalls ist wahrscheinlich nur bei einem Unfall gegeben. Diese Ausnahmesituation würde dann mittels ortsfester Beschilderung geregelt werden. Dies trifft bei einem Kreisverkehr ebenso zu. - In Ihre Überlegungen ist leider auch nicht eingeflossen, dass im Laufe der nächsten vier Jahre an der Bismarckstraße (hinter der Kreuzung in nördlicher Richtung) 75 neue Wohneinheiten entstehen werden. Außerdem sollen auf dem ehemaligen Gelände der Firma Zollern (Anbindung an den Kreisverkehr über die Hüttenstr.) und an der Marienstr. jeweils weitere 35 Wohneinheiten entstehen. Der sich daraus ergebende Verkehr wird weitestgehend über die Kreuzung Bismarckstr./Grüner Weg fließen. Dies wird zu einem weit höheren Rückstau an der Ampel führen.
Zu 3:
Die von Ihnen dargestellten Veränderungen der Verkehre können nicht im Vorhinein beurteilt werden. Die Bewertung dessen obliegt der Stadt Dorsten. - Es ist zwar richtig, dass Kräfte der Freiw. Feuerwehr sich nicht unbedingt an alle Verkehrsregeln halten müssen, an stehenden Autoschlangen vor roten Ampeln kommen sie aber auch nicht vorbei. Eine Ausrüstung der Privatfahrzeuge mit Dreiklanghorn und Blaulicht ist leider nicht zulässig.
Zu 4:
Ich weise darauf hin, dass die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse nicht auf Bundesstraßen und Autobahnen beschränkt ist. - Das Problem des möglicherweise notwendigen Grunderwerbs sehe ich auch nicht, da meines Wissens die erforderlichen Flächen alle schon im Besitz der öffentlichen Hand sind.
Zu 5:
Ich gebe Ihnen Recht, dass Teile der angrenzenden Flächen in öffentlicher Hand sind; jedoch private Anlieger auch außerhalb des Grunderwerbs gehört werden müssen.
Rolf Rommeswinkel, die Arbeitsgruppe Verkehr & Infrastruktur und die Initiative Zukunft Marienviertel bleiben am Ball!