Aktuell

HeiDo – kein Jupheidi

Ein Jupheidi kommt dabei nicht auf, wohl aber die Notwendigkeit, genau hinzuschauen:

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer Ferngasleitung von Heiden im Kreis Borken nach Dorsten im Kreis Recklinghausen (HeiDo). Startpunkt ist die „Station Marbeck“ der Erdgasfernleitung „ZEELINK“ bei Heiden und Endpunkt ist der OGE L-Gas Knotenpunkt bei Dorsten auf dem früheren Ruhrgas-Gelände.

Die aktuell bevorzugte Trasse berührt dabei massiv das Marienviertel: nur ein paar Meter Abstand wird es geben zur Bachaue und zum Eikentimpen.

Aktuell läuft das sog. Raumordnungsverfahren. Dies stellt das erste von zwei für die Errichtung einer Erdgasleitung erforderlichen Verfahren dar. Ziel des ROV ist die Ermittlung eines raumverträglichen Trassenkorridors. Der konkrete Leitungsverlauf wird erst im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens festgelegt. Das ROV schließt mit einer gutachterlichen Prüfung der Raumverträglichkeit ab, die im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen ist. Die Planfeststellungsbehörde kann in begründeten Fällen jedoch von der raumordnerischen Beurteilung abweichen. Aufgrund seines gutachterlichen Charakters hat das Ergebnis des ROV keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist daher verwaltungsgerichtlich nicht anfechtbar. Das ROV und sein Ergebnis können ausschließlich im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsverfahrens inzident (innerhalb der Prüfung einer bestimmten Rechtsfrage eine für die hauptsächliche Prüfung notwendige andere rechtliche Frage prüfend) mitüberprüft werden.

Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens liegt gemäß § 32 LPlG bei der Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr.

Wir Marienvierteler sollten genau hinschauen: Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 14. September 2018 vorzugsweise per E-Mail (regionalplanung@rvr.ruhr) oder schriftlich (Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde, Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen) geltend gemacht werden.

Wichtige Informationen zu den genauen Plänen finden Sie hier.

Es geht uns alle an!

 

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