Im Rahmen des letzten Quartiersgesprächs im Marienviertel wurden schwerpunktmäßig drei Themenbereiche diskutiert mit anschließender Abstimmung darüber, welche Lösungen sich die Mehrheit der Teilnehmer wünschen.
Verkehrsregelung für den Luner Weg vom Möllenweg bis zur Marienstraße nach Fertigstellung der Wienbachbrücke
Etwa zwei Drittel der Teilnehmer wünschten sich nach eingehender Diskussion eine Befahrbarkeit in beide Richtungen. Der Bürgermeister wurde aufgefordert, die Einrichtung einer Fahrradstraße zu prüfen. In der letzten Bauausschusssitzung am 16. Juni 2020 wurde hierzu folgender Beschluss gefasst:
Der Luner Weg bleibt in beide Richtungen befahrbar. Es gilt Tempo 30. Es sollen zusätzlich Straßeneinbauten erfolgen, die das schnelle Befahren der Straße erschweren. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob die Ausweisung als Fahrradstraße möglich ist.(Siehe auch Auswertung der Verkehrszählung an der Wienbachbrücke, Luner Weg: 2020-06-16_Bau_TOP_10-oeff_Beschlussvorlage_126-20_Anlage_1)
Aus Sicht der IZM zeigt sich hier eine eher konservative, reagierende Form der Verkehrsplanung: Es fahren wenig Fahrräder, also braucht es keine Fahrradstraße.
Die Chance zu einer lenkenden, zukunftsorientierten Planung wird dabei vertan: Mit der Ausweisung einer Fahrradstraße würde dieser Abschnitt attraktiver für Radfahrer und wohl auch stärker genutzt. Positiver Nebeneffekt wäre, dass Radfahrer durch die unklare Radwegführung an der parallel verlaufenden Bismarckstraße weniger gefährdet wären. Eine Fahrradstraße auf diesem Teilstück des offiziellen “Radnetz NRW” wäre auch ein positives Signal einer fahrradfreundlichen Stadt.
Verkehrsregelung für den Luner Weg von der Marienstraße zum Kreisverkehr „An der Wienbecke“
Hier hat sich die Bürgerversammlung mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die provisorische Regelung – Einbahnstraße von der Marienstraße bis hinter die zweite Eisenbahnbrücke, Fahrradverkehr in beide Richtungen – als dauerhafte Regelung übernommen wird.
Der Bauausschuss ist diesem Wunsch gefolgt und hat das bisherige Provisorium als endgültige Lösung beschlossen.
Einbahnstraßenregelung an der Straße „An der Marienkirche“
Hier hat sich die Versammlung mehrheitlich dafür ausgesprochen, eine Einbahnstraßenregelung einführen. Die Einfahrt sollte von der Marienstraße aus erfolgen, die Ausfahrt auf die Bismarckstraße. Die Verwaltung hatte dem Bauausschuss empfohlen, die Einbahnstraßenregelung in entgegengesetzter Richtung (Einfahrt von der Bismarckstraße, Ausfahrt auf die Marienstraße) zu beschließen. Diesem Vorschlag ist der Bauausschuss nicht gefolgt.
Nach einem Ortstermin, auch mit Vertretern der IZM (Initiative Zukunft Marienviertel), wurde festgelegt, dass für den Zeitraum von 9 Monaten die Einbahnstraßenregelung, wie von den Bürgern gewünscht, von der Marienstraße in Richtung Bismarckstraße erfolgt. Voraussetzung für eine dauerhafte Regelung ist, dass sich bei dieser Verkehrsführung keine Unfälle durch das Auffahren auf die Bismarckstraße ergeben.
Beschlussvorlage für den Bauausschuss: 2020-05-20_Bau_Top10_Vorlage1
Auswertung der Verkehrszählung an der Wienbachbrücke, Luner Weg: 2020-06-16_Bau_TOP_10-oeff_Beschlussvorlage_126-20_Anlage_1
Plan zur angedachten Verkehrsberuhigung am Luner Weg: 2020-06-16_Bau_TOP_10-oeff_Beschlussvorlage_126-20_Anlage_2
Plan der betroffenen Straßenabschnitte: 2020-06-16_Bau_TOP_10-oeff_Beschlussvorlage_126-20_Anlage_3