Allgemein

HeiDo – kein Jupheidi II

Aus einer Pressemitteilung der Stadt Dorsten vom 14.02.2019:
Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Erdgasfernleitung Heiden-Dorsten „HeiDo“ der Open Grid Europe GmbH
Auslegung der Raumordnerischen Beurteilung gemäß § 32 Absatz 3 Landesplanungsgesetz (LPlG)

 Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Erdgasfernleitung Heiden – Dorsten „HeiDo“ der Open Grid GmbH abgeschlossen.

Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde festgestellt, dass

  • der 600 m breite Antragskorridor mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar, mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt und insofern raumverträglich ist und
  • das Vorhaben den auf dieser Planungsstufe zu prüfenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entspricht.

Das Ergebnis ist als „Erfordernis der Raumordnung“ im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, in dem die rechtsverbindliche Festlegung der konkreten Trasse erfolgt, zu berücksichtigen.

Die Raumordnerische Beurteilung wurde im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster am 25.01.2019, im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg am 26.01.2019 und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf am 31.01.2019 bekannt gemacht.

Hierdurch wird bekannt gemacht, dass die Raumordnerische Beurteilung mit Begründung ab dem Tag der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Halterner Straße 5 (Rathaus), 46284 Dorsten, Zimmer 210, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit liegt.

Die Raumordnerische Beurteilung kann auch im Internet über die Webseite des RVR unter   https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/regionalplanung/raumordnungsverfahren-rov/erdgasfernleitung-heiden-dorsten.html eingesehen werden.

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