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Ein Wappen fürs Marienviertel II

Wie schon an anderer Stelle berichtet, haben sich einige Vertreter aus verschiedenen Gruppierungen daran gesetzt, ein Wappen für unser Quartier zu entwerfen. Beteiligt waren die kath. Kirchengemeinde, die Freiwillige Feuerwehr LZ Hervest I, Blasmusik und Schützenverein St. Marien und die Initiative Zukunft Marienviertel. Ganz wichtiger Beteiligter: Marienviertler Marc Kiecok, der mit seinem Designbureau diese tolle graphische Umsetzung hingekriegt hat.

Alle waren sich schnell darüber einig, dass das Wappen auf die Historie des Marienviertels eingehen sollte.

Die Farbe Blau steht für die Farbe Marias (Schutzheilige der katholischen Kirche, um die herum sich das Marienviertel gebildet hat, nach der das Quartier seinen inoffiziellen Namen hat), aber auch die Farbe der Industrie. Goldgelb ist die Farbe der Landwirtschaft. Die Ähre steht für die Landwirtschaft und das Weberschiffchen für die Industrie.

Das Wappen erhält große Zustimmung bei der Vorstellung im Stadtteilgespräch im September 2018. Das Wappen soll dabei unterstützen, den Gemeinschaftsgeist der im Marienviertel lebenden Bewohner zu fördern und deren Identifikation mit dem Marienviertel zu stärken.
Was das Wappen nicht soll: So tun, als sei das Marienviertel ein eigener Stadtteil, und damit von ‘unserem’ Stadtteil Hervest abgrenzen!

Die Nutzung des Wappens in diesem Sinne ist beabsichtigt und ausdrücklich gewollt. Um einen Missbrauch der Nutzung des Wappens zu vermeiden, gelten folgende Nutzungsrechte:

  1. Das Nutzungsrecht des Wappens wird durch die Freiwillige Feuerwehr Dorsten, Löschzug Hervest I, wahrgenommen.
  2. Das Wappen steht grundsätzlich den Verbänden und Gruppierungen der ehemaligen Kirchengemeinde St. Marien und der im Marienviertel beheimateten Vereine, Gemeinschaften, Privatpersonen und Unternehmen, die ihre Verbundenheit mit dem Marienviertel zum Ausdruck bringen wollen, zur Nutzung zur Verfügung.
  3. Die Verwendung des Wappens durch Parteien, Wählergruppen, politische Organisationen/Verbände und Bürgerinitiativen bedarf im Einzelfall der Zustimmung.
  4. Die gewerbliche Nutzung des Wappens bedarf ausdrücklich der Genehmigung.
  5. Das Nutzungsrecht kann jederzeit entzogen werden, insbesondere wenn die Nutzung dem oben beschriebenen Sinn des Wappens widerspricht und das Ansehen des Marienviertels und seiner Bewohner geschädigt wird.

Etwas ausführlicher stellen die ‘Macher’ das Wappen in einer kleinen Präsentation vor, die hier als pdf-Datei abgelegt ist.

jotw

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